Jedes Bestattungsunternehmen in Leipzig unterliegt dem aktuellen Bestattunsgesetz des Landes Sachsen. Dieses legt fest, dass jeder Verstorbene auf einem Friedhof bestattet werden muss. Aschekapseln in Schmuckurnen aus Feuerbestattungen werden auf Friedhöfen in speziellen Grabformen wie Kolumbarien, Urnenreihengräbern oder anonymen Grabfeldern aufbewahrt. Für das Ausstreuen von Asche zu Land gibt es Friedwälder und Friedwiesen, auf See speziell ausgewiesene Ausstreugebiete. Die Wahl des Friedhofes bleibt dabei dem Angehörigen bzw. dem letzten Wunsch des Verstorbenen überlassen, wenn er diesen in einem Testament oder per Verfügung geregelt hat. Private Bestattungen auf dem eigenen Grundstück, oder die Mitnahme von Asche nach Hause sind in Deutschland nicht zulässig.